Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211-4361799-0
Mi
09
Okt
2019
Oliver Kanthak (39) ist neuer Geschäftsführer des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW). Dies hat der Vorstand in seiner Sitzung am 2. Oktober 2019 beschlossen. Er
folgt in dieser Funktion André Busshuven (44), der zum Ende des Jahres zum Westdeutschen Rundfunk Köln wechseln wird.
Der VFB NW vertritt als Dachorganisation 35 Kammern und Verbände der Freien Berufe in NRW, darunter Apotheker, Ärzte, Grafik-Designer, Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte,
Restauratoren, Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.
In NRW gibt es 272.500 selbstständige Freiberufler, das entspricht einem Drittel aller Unternehmen. Insgesamt beschäftigen sie in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 804.179 Erwerbstätige. Darunter fallen 698.409 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 42.670 Auszubildende und 63.100 mitarbeitende, nicht-sozialversicherungspflichtige Familienangehörige.
Di
07
Mai
2019
Die Podiumsdiskussion des Verbandes Freier Berufe NRW zur Europawahl am 24. April 2019 hat die enorme Bedeutung der EU für uns Freiberuflerinnen und Freiberufler in NRW verdeutlicht.
Di
07
Mai
2019
Unter Moderation des Vorsitzenden des VFB NW, Bernd Zimmer, haben folgende Kandidaten ihre Sichtweise zu Europa und zu den Interessen der Freien Berufe dargelegt: Uwe Pakendorf (Kandidat der CDU), Jens Geier (MdEP und Kandidat der SPD), Mehrdad Mostofizadeh (MdL, GRÜNE) und Michael Kauch (Kandidat der FDP).
Mi
13
Mär
2019
Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW) lädt im Europawahljahr 2019 zu einer Parlamentarischen Podiumsdiskussion ein, die am 24. April 2019, um 18.30 Uhr, im Haus
der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf stattfinden wird.
Die Freien Berufe sehen sich seit Jahren der Kritik der Europäischen Union mit immer neuen Deregulierungsbestrebungen ausgesetzt. Die Europäische Kommission hinterfragt mit den Argumenten des
Wettbewerbs und der Effizienzsteigerung die Kammermitgliedschaft und die Selbstorganisation der Freien Berufe, die Gebührenordnungen und die Berufsregeln sowie die Berufszugangs- und
Berufsausübungsregelungen.
Do
07
Mär
2019
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wird in naher Zukunft über die Rechtmäßigkeit der preisrechtlich verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) urteilen. Sollten die Richter sich dem Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH Szpunar anschließen und die Mindest- und Höchstsätze für nicht vereinbar mit EU-Recht erklären, ist
nicht auszuschließen, dass dies Folgen für weitere Gebühren- und Honorarordnungen anderer Freier Berufe nach sich zieht.