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(Berlin/Düsseldorf, 14. März 2017) Ende vergangener Woche haben sich Bundestag und Bundesrat gegen Inhalte des sogenannten Dienstleistungspakets der Europäischen Kommission ausgesprochen. Das Dienstleistungspaket fußt auf der Binnenmarktstrategie vom Oktober 2015.
Am 9. März 2017 haben zunächst die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren, zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag (Art. 6 des Protokolls Nr. 2) festgelegt sind, verletzen.
Auch der Bundesrat hat Ende vergangener Woche eine begründete Stellungnahme zu zwei Bestandteilen des Dienstleistungspaketes abgegeben, zum einen zum Richtlinienvorschlag für die Reform des Notifizierungsverfahrens zum anderen zum Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Diese seien mit dem Prinzip der Subsidiarität nicht vereinbar, da sie in nationale Hoheitsgewalt eingreifen und die Handlungsmöglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten einschränken. Die Subsidiaritätsrüge gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV erfasst auch die Frage der Zuständigkeit der Europäischen Union für die Maßnahmen.
Der Verband Freier Berufe NRW hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv für die Initiierung und Verabschiedung der Entschließung und die Berücksichtigung der freiberuflichen Interessen stark gemacht.