Versorgung

Verantwortung des Landes NRW für die medizinische Versorgung

Das Gesundheitswesen geht uns alle an. Der Beschluss der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 25. Juni 2009 zur Erhaltung der Ländergestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik muss aktiv mit dem Sachverstand der Selbstverwaltung umgesetzt werden. Auch können Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit nur garantiert werden, wenn sie in einer Hand liegen. Zur Verbesserung der Patientenversorgung muss eine nachvollziehbare und verlässliche Versorgungskette erhalten bleiben. Deshalb muss der ungeteilte Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen verbleiben.

Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke

Zu den Grundpfeilern unseres Gesundheitssystems zählt die öffentliche, persönlich geführte, individuell verantwortete, unabhängige Apotheke. Dieses Prinzip gewährleistet die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Es entkoppelt somit die Arzneimittelversorgung von ausschließlich an Gewinnmaximierung orientierten Vorgaben Dritter wie z. B. Kapitalgesellschaften. NRW muss auch weiterhin den optimalen Rahmen für die unabhängige Beratung und Betreuung der Patienten sicherstellen.