Konjunkturelles Kurzarbeitergeld für Freiberufler

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) ist jetzt auch für Freiberufler ein attraktives und betriebswirtschaftlich sinnvolles Instrument zur Abfederung eines wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfalles. Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Betriebe, Praxen, Kanzleien und Büros in wirtschaftlich schwieriger Lage ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen, statt sie entlassen zu müssen. Die betroffenen Beschäftigten behalten ihre Arbeitsplätze und die Praxis, Kanzlei oder das Freiberuflerbüro muss keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben, die später wieder gebraucht werden.
Adobe Acrobat Dokument [66.1 KB]
